Buchhaltungsservice
Wenn Sie Ihre Buchhaltung auslagern möchten, garantieren ich Ihnen einen zuverlässigen Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz), der das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle umfasst. Um Ihnen die Liquidität zu sichern, biete ich Ihnen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ein effizientes Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement an. All diese Tätigkeiten erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater.
Auch größere Rückstände arbeite ich unkompliziert und schnell auf.
Warum sollten Sie Ihre Buchhaltung auslagern?
Wie funktioniert die Auslagerung?
Wie wird abgerechnet?
Wir haben folgende Alternativen zur Auswahl:
a) Individuell je nach Arbeitsanfall
b) oder wir vereinbaren eine Monatspauschale
Für die Dienstleistungen im Buchhaltungsservice nach § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes gibt der b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) Richtlinien heraus. Wir lehnen uns an diese Richtlinien an. Es gelten je nach Unternehmen unterschiedliche Ansätze.
Abgerechnet wird entweder nach Stundensatz oder nach Buchungssätzen. Reisekosten sind gesondert zu vergüten.
Kontaktieren Sie mich für ein indivduelles Angebot!