Buchhaltungsservice

 

 

Wenn Sie Ihre Buchhaltung auslagern möchten, garantieren ich Ihnen einen zuverlässigen Buchhaltungsservice (gem. § 6 Nr. 3 und 4 Steuerberatungsgesetz), der das Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle umfasst. Um Ihnen die Liquidität zu sichern, biete ich Ihnen die Abwicklung des Zahlungsverkehrs sowie ein effizientes Forderungs- und Verbindlichkeitsmanagement an. All diese Tätigkeiten erfolgen in enger Abstimmung mit Ihnen und Ihrem steuerlichen Berater.

 

Auch größere Rückstände arbeite ich unkompliziert und schnell auf

 

 

Warum sollten Sie Ihre Buchhaltung auslagern?

  • Für Kleinunternehmer ist die Beschäftigung eigenen Personals zu kostenintensiv
  • Tätigkeiten im Bereich Buchhaltung und Lohnabrechnung erfordern komplexes Fachwissen
  • Sie müssen sich keine Software anschaffen
  • Periodengerechte Buchungen sind wichtig, Ihre Zahlen spiegeln stets den tatsächlichen Stand Ihres Unternehmens wider
  • Die Auswertungen Dezember entsprechen bis auf Abschlussbuchungen den Jahresabschlüssen
  • Die Jahresabschlüsse können bereits im Januar des Folgejahres erstellt werden
  • Facharbeit für Fachleute: Ich bin kompetent!

 

Wie funktioniert die Auslagerung?

  • Ich analysiere gemeinsam mit Ihnen in einem kostenlosen Vorgespräch in Ihrem Haus die Situation und bespreche die Abläufe und Strukturen für eine reibungslose Zusammenarbeit.
  • Sie erteilen mir den Auftrag, Ihre laufende Buchhaltung zu erstellen.
  • Ich richte die Buchhaltung bevorzugt bei uns ein oder bearbeite die Belege bei Ihnen im Haus.
  • Sie stellen mir regelmäßig (nach Absprache) Ihre Belege bereit, wenn gewünscht, holen ich Ihre Unterlagen auch gerne ab oder bearbeite die Belege bei Ihnen im Haus.
  • Ich buche Ihre laufenden Belege und erstelle betriebswirtschaftliche Auswertungen, ggf. auch Auswertungen aus der Kostenrechnung und informiere Sie über Ihre Außenstände und Verbindlichkeiten. Alle Auswertungen bespreche ich mit Ihnen persönlich.
  • Ich bereite die Unterlagen zum Geschäftsjahresende für Ihren Steuerberater auf, der Ihnen dann den Jahresabschluss und die Steuererklärungen erstellt.

 

Wie wird abgerechnet?

 

Wir haben folgende Alternativen zur Auswahl:

 

a) Individuell je nach Arbeitsanfall

  • per Stundensatz
  • pro Buchungssatz

b) oder wir vereinbaren eine Monatspauschale

  

Für die Dienstleistungen im Buchhaltungsservice nach § 6 Nr. 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes gibt der b.b.h. (Bundesverband selbständiger Buchhalter und Bilanzbuchhalter) Richtlinien heraus. Wir lehnen uns an diese Richtlinien an. Es gelten je nach Unternehmen unterschiedliche Ansätze.

 

Abgerechnet wird entweder nach Stundensatz oder nach Buchungssätzen. Reisekosten sind gesondert zu vergüten.

 

 

 

Kontaktieren Sie mich für ein indivduelles Angebot!

 

 

 

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