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IFRS verständlich Teil 1: Grundlagen

Sinn und Zweck der International Financial Reporting Standards (IFRS) ist das Erreichen von Vergleichbarkeit internationaler Jahres- und Konzernabschlüsse – unabhängig von nationalen Vorschriften. Wer bislang nur mit der Rechnungslegung nach deutschem Recht (HGB und EStG) zu tun hatte, muss umdenken und immer im Hinterkopf behalten, was die Ziele der IFRS sind.

 

Warum IFRS?

  • Jahresabschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften der Staaten sind nur bedingt vergleichbar
  • Jahresabschlüsse nach den HGB-Vorschriften dienen als Grundlage zur Besteuerung der Unternehmen und fokussieren sich auf den Schutz der Gläubiger.
  • Jahresabschlüsse nach IFRS haben andere Ziele: Sie sollen gegenwärtigen und potentiellen Kapitalgebern (Investoren, Banken, Shareholdern, sonstige Gläubigern) nützliche Finanzinformationen über ein Unternehmen bereitstellen.
  • Das heißt, dass, während bei den HGB-Abschlüssen das Finanzamt und der Gläubigerschutz im Focus stehen, bei den IFRS-Abschlüssen die Kapitalgeber die primären Adressaten sind.

 

Qualitative Anforderungen an die IFRS-Abschlüsse:

 

Die Jahresabschlüsse nach IFRS sollen den Kapitalgebern die Informationen vermitteln, die benötigt werden, um sinnvolle Entscheidungen bezüglich bereitzustellender Ressourcen zu treffen. Um dies zu gewährleisten, sind an diese Informationen qualitative Anforderungen zu stellen:

  • Informationen müssen einen potenziellen Einfluss auf Entscheidungen haben
  • Informationen müssen fehlerfrei, vollständig und neutral sein.
  • Informationen müssen so aufbereitet sein, dass sie vergleichbar sind.
  • Informationen müssen für den Kapitalgeber objektiv nachprüfbar sein.
  • Informationen müssen für den Kapitalgeber verständlich sein. 
  • Informationen müssen zeitnah bereitgestellt werden.

 

Bestandteile der Jahresabschlüsse nach IFRS

  • Bilanz
  • Gesamtergebnisrechnung (G.u.V. und sonstiges Ergebnis)
  • Kapitalflussrechnung
  • Eigenkapitalveränderungsrechnung
  • Anhang

Im Unterschied zu den HGB-Abschlüssen sind eine Gesamtergebnisrechnung, die die beiden Komponenten Gewinn- und Verlustrechnung und das sonstige Ergebnis beinhaltet, eine Kapitalflussrechnung und eine Eigenkapitalveränderungsrechnung vorgeschrieben. Nach IFRS ist kein Lagebericht vorgeschrieben. Das Sonstige Ergebnis ist eine Spezialität der IFRS-Rechnungslegung, das direkt im Eigenkapital gebucht wird. Hierauf wird in späteren Teilen noch oft Bezug genommen.

 

 

Der Fair Value

 

In der Rechnungslegung nach IFRS ist der Fair Value (beizulegender Wert) die zentrale Wertgröße, während nach HGB vor allem historische Werte die maßgebliche Rolle spielen. So sind nach HGB Aktiva mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten zu bilanzieren, die gleichzeitig die Wertobergrenze für künftige Bilanzierungen sind. Nach IFRS steht der Marktpreis ganz klar im Vordergrund. Damit sollen stille Reserven aufgedeckt und die Differenzen zwischen tatsächlichen und Buchwerten verringert werden.

Der Fair Value ist ein Verkaufspreis, den die Marktteilnehmer bezahlen würden.

 

 

 

Die folgenden Teile der Serie beschäftigen sich mit den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden nach IFRS im laufenden Tagesgeschäft.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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